RS Vwgh 2001/6/27 2001/18/0102

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Veröffentlicht am 27.06.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
SMG 1997 §27 Abs1;
SMG 1997 §28 Abs2;
SMG 1997 §28 Abs3;
SMG 1997 §28 Abs4 Z3;

Rechtssatz

Schon durch die Verurteilung des Fremden wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2, 3 und 4 Z. 3 SMG 1997 sowie wegen des Vergehens nach § 27 Abs. 1 legcit zu einer unbedingten Freiheitsstrafe im Ausmaß von zwei Jahren ist der Tatbestand des § 36 Abs. 2 Z. 1 FrG 1997, und zwar dessen erster Fall, erfüllt; eine "schädliche Neigung" ist hiefür nicht Voraussetzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001180102.X01

Im RIS seit

21.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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