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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;Rechtssatz
Schon durch die Verurteilung des Fremden wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2, 3 und 4 Z. 3 SMG 1997 sowie wegen des Vergehens nach § 27 Abs. 1 legcit zu einer unbedingten Freiheitsstrafe im Ausmaß von zwei Jahren ist der Tatbestand des § 36 Abs. 2 Z. 1 FrG 1997, und zwar dessen erster Fall, erfüllt; eine "schädliche Neigung" ist hiefür nicht Voraussetzung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001180102.X01Im RIS seit
21.11.2001