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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Die Aufnahme eines Satzes in einen Dienstbericht, der für die in diesem beschriebene Person herabwürdigend ist, durch einen Gendarmeriebeamten ist als Dienstpflichtverletzung im Sinne des § 43 Abs. 1 BDG 1979 zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998090272.X01Im RIS seit
28.08.2001