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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §1 Abs2 litl;Rechtssatz
Vor der Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft, die erklärt hat, sie sei Ehegattin eines österreichischen Staatsbürgers und bedürfe deswegen keiner Beschäftigungsbewilligung, muss eine Vergewisserung erfolgen, ob dies tatsächlich zutrifft.
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998090361.X03Im RIS seit
10.09.2001