Index
L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
BDG 1979 §91 impl;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass durch das dem Beamten zum Vorwurf gemachte Verhalten dienstliche Interessen seines Dienstgebers massiv verletzt wurden; ob dem Dienstgeber hiedurch ein Schaden entstanden ist, ist demnach nicht wesentlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999090194.X02Im RIS seit
14.08.2001