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34 MonopoleNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags einer Casino-Gesellschaft auf Aufhebung einer Bestimmung des Glücksspielgesetzes betreffend die Schließung von Betrieben mangels aktueller rechtlicher BetroffenheitRechtssatz
Zurückweisung des Antrags einer Casino-Gesellschaft auf Aufhebung des §56a GlücksspielG.
Mit dem Vorbringen, daß etliche, Kartencasinos betreffende Verfahren durchgeführt worden seien und die antragstellende Gesellschaft daher auch mit der Schließung ihres Betriebes rechnen müsse, zeigt sie bloß unter Hinweis auf andere (auch strafgerichtliche) Verfahren in weitwendiger Weise die Möglichkeit auf, von Maßnahmen nach der angefochtenen Gesetzesvorschrift betroffen zu werden. Eine aktuelle Betroffenheit durch die Regelung des §56a leg.cit. als solche ist ihren Ausführungen hingegen nicht zu entnehmen, zumal aus ihrem eigenen Vorbringen hervorgeht, daß ihr Unternehmen aufgrund einer Berechtigung zur Ausübung des freien Gewerbes "Halten von erlaubten Kartenspielen ohne Bankhalter" und somit nicht widerrechtlich betrieben wird. Diesfalls hat die antragstellende Gesellschaft eine Schließung ihres Betriebes gemäß §56a GlücksspielG auch nicht zu befürchten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Glücksspiel, Glücksspielmonopol, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:G265.2001Dokumentnummer
JFR_09979389_01G00265_01