Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Rechtssatz
Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags in einer Klagssache als unzulässig; Wiedereinsetzung ausschließlich in Beschwerdeverfahren zulässig; Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags;
Zurückweisungsbeschluß (auch) wegen nichtbehobenen Formmangels als verfahrensbeendende Entscheidung im Sinne der ZPO; Abweisung des Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringens neuer Tatsachen und Beweismittel hinsichtlich der den Zurückweisungsgrund tragenden Sachverhaltsgrundlage; Zurückweisung der neu eingebrachten Verfahrenshilfeanträge wegen entschiedener Sache
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klagen, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wiederaufnahme, VfGH / Wiedereinsetzung, RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:A13.2001Dokumentnummer
JFR_09979389_01A00013_3_01