RS Vwgh 2001/6/28 2000/07/0040

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs1 Z1;
VwGG §48 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/07/0099 E 18. Jänner 1994 RS 9

Stammrechtssatz

Ein Zuspruch von Streitgenossenzuschlag ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht vorgesehen.

Schlagworte

Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000070040.X03

Im RIS seit

12.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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