RS Vwgh 2001/6/28 2000/07/0053

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Veröffentlicht am 28.06.2001
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;
WRG 1959 §138 Abs6;

Rechtssatz

Ein Anspruch auf Beseitigung einer eigenmächtigen Neuerung besteht nur dann, wenn durch diese die im § 138 Abs. 6 WRG genannten Rechte eines Betroffenen auch tatsächlich beeinträchtigt werden (Hinweis E 25.10.1994, 93/07/0018, VwSlg. 14150 A/1994; E 23.4.1998, 98/07/0004).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000070053.X01

Im RIS seit

17.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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