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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Tatsache, dass drei mit der Fristenvormerkung und Kontrolle befasste Kräfte (wovon zwei mit einem akademischem Grad bezeichnet werden) die ausdrücklich auf die 2-wöchige Vorstellungsfrist verweisende Rechtsmittelbelehrung nicht beachtet haben, ist nicht mehr als minderer Grad des Versehens zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000160777.X03Im RIS seit
29.11.2001