RS Vwgh 2001/6/28 2000/16/0777

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Tatsache, dass drei mit der Fristenvormerkung und Kontrolle befasste Kräfte (wovon zwei mit einem akademischem Grad bezeichnet werden) die ausdrücklich auf die 2-wöchige Vorstellungsfrist verweisende Rechtsmittelbelehrung nicht beachtet haben, ist nicht mehr als minderer Grad des Versehens zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160777.X03

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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