RS Vwgh 2001/6/28 2001/16/0030

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Veröffentlicht am 28.06.2001
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §215;
BAO §239;
LAO NÖ 1977 §163 Abs1;
LAO NÖ 1977 §163 Abs2;
LAO NÖ 1977 §186;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/16/0031 E 28. Juni 2001

Rechtssatz

Ein Guthaben entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (Zahlungen, sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgeblich sind die tatsächlich durchgeführten Gutschriften (Lastschriften) und nicht diejenigen, die nach Meinung des Abgabepflichtigen durchgeführt hätten werden müssen (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung-Kommentar2, Rz 1 zu § 215 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160030.X02

Im RIS seit

06.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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