RS Vwgh 2001/6/28 99/11/0155

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2001
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2;
AVG §17 Abs1;
ZustG §7;
ZustG §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/11/0289 E 12. April 1999 RS 4

Stammrechtssatz

Akteneinsicht und Anfertigung einer Kopie vermögen den unterlaufenen Zustellmangel gemäß § 9 Abs 1 zweiter Satz ZustG nicht zu heilen.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999110155.X01

Im RIS seit

10.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten