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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die Schutzgebietsfestsetzung und die wasserrechtliche Bewilligung sind zwei voneinander unabhängige Bescheide. Daher ist der Ausspruch über die Erhöhung des Maßes der Wasserbenutzung von jenem über die Festsetzung des Schutzgebietes trennbar.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000070248.X03Im RIS seit
12.12.2001