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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138 Abs1 lita;Rechtssatz
Ist die Bestockung mit Auwald auf einem Ufergrundstück an einem zu einer wasserrechtlich bewilligten Anlage gehörigen Werkskanal nicht Teil derselben, so kann auch eine Schlägerung des Auwaldes, egal welchen Ausmaßes, keine bewilligungslos gesetzte Änderung des bewilligten Zustandes darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000070053.X04Im RIS seit
17.12.2001Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009