RS Vwgh 2001/6/28 2000/16/0777

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2001
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §72 Abs4;
B-VG Art131 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Gemäß § 72 Abs 4 zweiter Satz AVG ist gegen die Bewilligung der Wiedereinsetzung kein Rechtsmittel zulässig, woraus folgt, dass die Bewilligung der Wiedereinsetzung unmittelbar mit Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes bekämpfbar ist (Hinweis E 15. September 1983, 82/06/0067, in dem ausdrücklich anerkannt wurde, dass die durch eine von der Aufsichtsbehörde bewilligte Wiedereinsetzung in ihren Rechten verletzte Gemeinde zur Erhebung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde berechtigt ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160777.X01

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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