Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
11997E234 EG Art234;Rechtssatz
Es ist ausschließlich nach der nationalen Rechtslage zu beurteilen, ob ein rechtmäßiger Antrag auf Rückzahlung vorliegt. Danach ist es unerheblich, in welchem Verfahrensstadium sich die Behandlung eines solchen Antrages dann im Zeitpunkt der - mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. März 2001, 2000/16/0640, in der Rückzahlungsfrage eingeholten - Vorabentscheidung des EuGH befindet.
Gerichtsentscheidung
EuGH 61997J0437 Evangelischer Krankenhausverein Wien VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht kein innerstaatlicher Anwendungsbereich EURallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001160207.X02Im RIS seit
13.12.2001Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011