Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BWG 1993 §1 Abs1 Z19 lita;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Zurücknahme der Konzession nach dem WAG 1997 -
Der Umstand, dass einzelnen Kunden auf Grund der Rücknahme der Konzession der Antragstellerin ein Nachteil erwachsen könnte, bewirkt nicht bereits, dass jene öffentlichen Interessen, denen die Aufsichtsbestimmungen des WAG 1997 dienen und im Hinblick auf welche die belangte Behörde die mit der Beschwerde bekämpfte Maßnahme gesetzt hat, nicht existent wären oder gar zurücktreten müssten.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Finanzrecht Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:AW2001170045.A01Im RIS seit
24.09.2001