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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BWG 1993 §1 Abs1 Z19 lita;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Zurücknahme der Konzession nach dem WAG 1997 -
Die belangte Behörde hat zur Begründung ihrer Auffassung, dass zwingende öffentliche Interessen einem Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides entgegenstehen, auf das zentrale Aufsichtsziel im WAG 1997, nämlich den Schutz der Anlegerinteressen, hingewiesen und auch zutreffend ausgeführt, dass dieses Ziel einerseits dem Interesse sämtlicher potenzieller Anleger, andererseits aber auch jenem der konkreten Kunden jenes Instituts dient, welches Gegenstand der angefochtenen behördlichen Entscheidung ist.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Finanzrecht Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:AW2001170045.A03Im RIS seit
24.09.2001