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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §206 Abs6;Rechtssatz
Da die mit einer schulfesten Stelle verbundenen Vorteile nicht nur in der finanziellen Absicherung, sondern vor allem auch wegen der im Regelfall von der Zustimmung des Inhabers einer solchen Stelle abhängigen Versetzung (vgl dazu näher § 205 BDG 1979) in der Stabilität des Dienstortes zu sehen sind, muss bei der Beurteilung der sozialen Verhältnisse auch darauf Bedacht genommen werden, welcher Bewerber in dieser Hinsicht schutzwürdiger ist, für wen also - vor allem im Hinblick auf die familiäre Situation - allenfalls ein weiterer Dienstweg oder eine Übersiedlung eine größere Belastung darstellen würde.
Schlagworte
VwRallg7 Alleinverdiener VwRallg7 AlleinverdienerinDiskriminierungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1994120285.X04Im RIS seit
26.02.2002Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011