RS Vfgh 2002/6/19 B1500/01

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.2002
beobachten
merken

Index

27 Rechtspflege
27/01 Rechtsanwälte

Norm

B-VG Art23
EMRK Art10 Abs2
AHG §1
AHG §9
RAO §9
RL-BA 1977 §2

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt; vertretbare Annahme der Anwendung eines sachlich nicht gerechtfertigten Druckmittels zur Anspruchsdurchsetzung durch Einbringung einer Amtshaftungsklage gegen eine Richterin sowie unsachlicher Kritik an Gerichtsentscheidungen

Rechtssatz

Keine Bedenken gegen die Regelung der Amtshaftung in §1 und §9 AHG in Hinblick auf Art23 B-VG.

Vertretbare Annahme der Anwendung eines sachlich nicht gerechtfertigten Druckmittels zur Anspruchsdurchsetzung iSd §2 RL-BA 1977 durch Einbringung einer Amtshaftungsklage gem §1 und §9 AHG gegen eine Richterin sowie unsachlicher Kritik an Gerichtsentscheidungen.

Wenn der Beschwerdeführer nicht nur der gegnerischen Partei "schikanösen Rechtsmißbrauch" vorwirft, sondern - weil die Gerichte im Sinne des Prozeßgegners entschieden hatten - diesen Vorwurf auch dem in der Sache befaßten (Exekutions-)Gericht macht, sowie die Beschlüsse der eingeschrittenen Gerichte als "schadenersatzauslösende Fehlentscheidungen" qualifiziert, kann der belangten Behörde aus dem Blickwinkel des Art10 Abs2 EMRK (im Hinblick auf den hier in Betracht kommenden Tatbestand der "Gewährleistung des Ansehens der Rechtsprechung") nicht entgegengetreten werden, wenn sie darin eine von §9 Abs1 RAO nicht mehr gedeckte unsachliche Kritik des Rechtsanwaltes an Gerichtsentscheidungen, die der Anspruchsdurchsetzung seines Mandanten nicht dienlich ist, erblickt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Amtshaftung, Meinungsäußerungsfreiheit, Disziplinarrecht, Rechtsanwälte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2002:B1500.2001

Dokumentnummer

JFR_09979381_01B01500_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten