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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §178 Abs1 idF 1995/522;Rechtssatz
Bei Vorliegen eines einzigen Werks aus der Zeit des provisorischen Dienstverhältnisses, das sich überdies inhaltlich zumindest stark an das Dissertationsthema anlehnt (mag auch die Bearbeitung vergleichsweise zeitaufwendig gewesen sein) und bei Fehlen jeglicher greifbarer Ansätze zur Inangriffnahme des gewählten Habilitationsthemas kann von einer für die Definitivstellung ausreichenden wissenschaftlichen Bewährung des Universitätsassistenten nicht gesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998120174.X03Im RIS seit
17.09.2001