RS Vwgh 2001/7/4 98/12/0174

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Veröffentlicht am 04.07.2001
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §178 Abs1 idF 1995/522;
BDG 1979 §178 Abs2 idF 1997/I/109;
BDG 1979 Anl1 Z21.4 idF 1997/I/109;

Rechtssatz

Bei Vorliegen eines einzigen Werks aus der Zeit des provisorischen Dienstverhältnisses, das sich überdies inhaltlich zumindest stark an das Dissertationsthema anlehnt (mag auch die Bearbeitung vergleichsweise zeitaufwendig gewesen sein) und bei Fehlen jeglicher greifbarer Ansätze zur Inangriffnahme des gewählten Habilitationsthemas kann von einer für die Definitivstellung ausreichenden wissenschaftlichen Bewährung des Universitätsassistenten nicht gesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998120174.X03

Im RIS seit

17.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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