Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §155 Abs1 idF 1997/I/109;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/12/0202 E 29. September 1999 RS 3Stammrechtssatz
Da es Kennzeichen des provisorischen Dienstverhältnisses ist, dass die Zeit dieses Dienstverhältnisses zur Erprobung für die Übernahme in ein unkündbares öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis bestimmt ist, hat die Behörde vor allem die Forschungstätigkeit des Universitätsassistenten während der Zeit seines provisorischen Dienstverhältnisses zu bewerten (Hinweis E 24.9.1997, 96/12/0031).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998120174.X02Im RIS seit
17.09.2001