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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Beachte
Siehe jedoch:E VfGH 14.12.1994, K I-1/94-11;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/04/0033 E 29. Mai 1990 RS 1Stammrechtssatz
Eine Beschwerde, in der ausschließlich die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte behauptet wird, hat der VwGH nach Wahrnehmung seiner Unzuständigkeit ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen. Er kann in einem solchen Verfahren auch nicht verhalten sein, nach Art 140 Abs 1 B-VG an den VfGH antragstellend heranzutreten (Hinweis B 17.9.1979, 2235/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996170483.X02Im RIS seit
15.01.2002Zuletzt aktualisiert am
11.03.2010