RS Vwgh 2001/7/4 96/17/0483

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Veröffentlicht am 04.07.2001
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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art144 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Siehe jedoch:E VfGH 14.12.1994, K I-1/94-11;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0033 E 29. Mai 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Beschwerde, in der ausschließlich die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte behauptet wird, hat der VwGH nach Wahrnehmung seiner Unzuständigkeit ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen. Er kann in einem solchen Verfahren auch nicht verhalten sein, nach Art 140 Abs 1 B-VG an den VfGH antragstellend heranzutreten (Hinweis B 17.9.1979, 2235/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996170483.X02

Im RIS seit

15.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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