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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §34 Abs1;Rechtssatz
Ein Haushalt dient der Befriedigung der grundlegenden menschlichen Bedürfnisse der den Haushalt führenden Person(en), besonders der Unterkunft und der Verpflegung. Eine doppelte Haushaltsführung setzt auch eine über die Nächtigungsfunktion hinausgehende Nutzung der Unterkunft voraus (ausführliche Begründung im E).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995120330.X02Im RIS seit
10.09.2001