RS Vwgh 2001/7/4 94/12/0285

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Veröffentlicht am 04.07.2001
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §206 Abs6;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Rücksichtswürdigkeit im Hinblick auf die sozialen Verhältnisse spielen gesetzliche Unterhaltspflichten eine Rolle; sie sind ebenso in die Betrachtung einzubeziehen wie allfällige Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung und das Einkommen des (Ehe-)Partners. Ein(e) Bewerber(in) mit Unterhaltspflichten gegenüber einem Kind wird dabei im Regelfall auch dann im Vergleich zu einer allein stehenden Person ohne eine derartige Verpflichtung finanziell weniger günstig gestellt sein, wenn sein (ihr) Ehepartner über ein Einkommen in gleicher Höhe verfügt.

Schlagworte

VwRallg7 Alleinverdiener VwRallg7 AlleinverdienerinDiskriminierung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1994120285.X03

Im RIS seit

26.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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