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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §206 Abs6;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Rücksichtswürdigkeit im Hinblick auf die sozialen Verhältnisse spielen gesetzliche Unterhaltspflichten eine Rolle; sie sind ebenso in die Betrachtung einzubeziehen wie allfällige Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung und das Einkommen des (Ehe-)Partners. Ein(e) Bewerber(in) mit Unterhaltspflichten gegenüber einem Kind wird dabei im Regelfall auch dann im Vergleich zu einer allein stehenden Person ohne eine derartige Verpflichtung finanziell weniger günstig gestellt sein, wenn sein (ihr) Ehepartner über ein Einkommen in gleicher Höhe verfügt.
Schlagworte
VwRallg7 Alleinverdiener VwRallg7 AlleinverdienerinDiskriminierungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1994120285.X03Im RIS seit
26.02.2002Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011