RS Vwgh 2001/7/4 2000/12/0312

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Veröffentlicht am 04.07.2001
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §80 Abs2;
BDG 1979 §80 Abs5;

Rechtssatz

Dafür, dass der Bund Eigentümer der von ihm vergebenen Naturalwohnung sein muss, ist dem Gesetz nichts zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000120312.X05

Im RIS seit

10.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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