RS Vwgh 2001/7/4 96/12/0081

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Veröffentlicht am 04.07.2001
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L22005 Landesbedienstete Salzburg
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

LBG Slbg 1987 §2 Abs1;
PG 1965 §9 Abs1 impl;
PG/Slbg 1987 §9 Abs1;

Rechtssatz

Maßgebend ist für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit, ob der Beamte im Hinblick auf die üblichen Erfordernisse der Arbeitswelt einsatzfähig ist. In diesem Zusammenhang ist eine medizinisch hinreichende Abklärung der für die Erwerbsfähigkeit wesentlichen Frage der auf Grund der bestehenden Leiden zu erwartenden "Krankenstände" bzw der auf Grund der bestehenden Leiden in Verbindung mit einer Erwerbstätigkeit gegebenen objektiven Schmerzzustände erforderlich (Hinweis E 27.9.2000, 99/12/0294, ergangen zum dem Grunde nach entsprechenden Erwerbsunfähigkeitsbegriff des § 4 Abs. 4 Z. 3 PG 1965).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996120081.X03

Im RIS seit

01.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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