Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §177 Abs1 idF 1988/148;Rechtssatz
Die angeblich die Forschungstätigkeit beeinträchtigenden Umstände an einer ausländischen Universität, an welcher der Universitätsassistent tätig war, hat dieser schon deshalb selbst zu verantworten, weil es sich bei seiner dortigen Tätigkeit nicht um dem österreichischen Dienstgeber gegenüber bestehende Dienstpflichten gehandelt hat (Hinweis: E 29.9.1999, Zl. 95/12/0202).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998120174.X07Im RIS seit
17.09.2001