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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §206 Abs6;Rechtssatz
Die in § 206 Abs 6 BDG 1979 angeführten Kriterien stellen zwar, weil auf sie "nur Bedacht zu nehmen ist", keine abschließende Regelung dar. Es ist der Behörde daher nicht verwehrt, bei ihrer Entscheidung auch auf im Gesetz nicht ausdrücklich genannte Gesichtspunkte Rücksicht zu nehmen, wenn diese dem Sinne des Gesetzes entsprechen, wie zB Dienstantritt, Vorrückungsstichtag oder Zeitpunkt der Definitivstellung als geeignete Indikatoren für einen längeren Unterrichtserfolg (Hinweis E 8.4.1993, 92/12/0264), wobei im Zweifel wohl auf die längere tatsächliche Unterrichtserfahrung und nicht auf einen allenfalls günstigeren Vorrückungsstichtag abzustellen ist; dies darf aber nicht dazu führen, die gesetzlichen Kriterien - also an erster Stelle die Leistungsfeststellung und an zweiter Stelle die Rücksichtswürdigkeit im Hinblick auf die sozialen Verhältnisse - gleichsam von vornherein auszuschalten.
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VwRallg7 Alleinverdiener VwRallg7 AlleinverdienerinDiskriminierungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1994120285.X01Im RIS seit
26.02.2002Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011