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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
Geschwindigkeitsbeschränkung Autobahnen Nachtzeit 1989 §1 litc;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall durch Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug Tatort und Tatzeit in Bezug auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung (hier Überschreitung der in § 1 lit c der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2. November 1989 über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit, BGBl. Nr. 527/1989, festgesetzten Höchstgeschwindigkeit) hinreichend präzisiert worden sind.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff TatzeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997030230.X08Im RIS seit
27.09.2001Zuletzt aktualisiert am
09.07.2013