RS Vwgh 2001/7/11 97/03/0230

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Veröffentlicht am 11.07.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

Geschwindigkeitsbeschränkung Autobahnen Nachtzeit 1989 §1 litc;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall durch Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug Tatort und Tatzeit in Bezug auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung (hier Überschreitung der in § 1 lit c der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2. November 1989 über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit, BGBl. Nr. 527/1989, festgesetzten Höchstgeschwindigkeit) hinreichend präzisiert worden sind.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997030230.X08

Im RIS seit

27.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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