RS Vwgh 2001/7/11 98/03/0165

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Veröffentlicht am 11.07.2001
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §35;

Rechtssatz

Der Rüge, das Verfahren sei mangelhaft geblieben, weil "kein Straßenerhalter" geladen worden sei, ist entgegenzuhalten, dass eine derartige Verpflichtung der Behörde im Gesetz für das Verfahren nach § 35 StVO 1960 nicht vorgesehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998030165.X02

Im RIS seit

27.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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