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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/03/0368 E 6. September 2001Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass es im Beschwerdefall einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellt, dass sich die belangte Behörde mit der vom Beschwerdeführer aufgeworfenen Frage, es müsse eine von ihm nicht erkennbare Funktionsstörung des Ecotags vorgelegen sein, und der in diesem Zusammenhang bedeutsamen Abfrage der zentralen Ökopunktedatenbank nicht ausreichend auseinander gesetzt hat.
Schlagworte
Beweise Ermittlungsverfahren Allgemein Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2 freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000030282.X01Im RIS seit
21.11.2001