Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/04/0287 E 19. März 1991 RS 1(hier betreffend Befreiung von der Entrichtung der Fernsprech-Grundgebühr einschließlich der Gesprächsgebühr für eine Gebührenstunde pro Monat)Stammrechtssatz
Anträge wirken im allgemeinen nur pro futuro; soll ein Antrag auch auf einen Sachverhalt pro praeterito wirken, so müßte ausdrücklich eine Normengrundlage dafür vorhanden sein (Hinweis E 19.4.1988, 87/04/0259). § 16 Abs 4 des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen bietet keine derartige Normengrundlage (hier: Antrag auf rückwirkende Auszahlung von Alterszuwendungen der Wohlfahrtseinrichtungen der Bundesingenieurkammer)
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001030001.X04Im RIS seit
27.09.2001Zuletzt aktualisiert am
20.08.2009