RS Vwgh 2001/7/11 97/03/0230

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Veröffentlicht am 11.07.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

Geschwindigkeitsbeschränkung Autobahnen Nachtzeit 1989 §1 litc;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs1 lita;
VStG §29a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/02/0032 E 28. Mai 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Übertragung des Strafverfahrens wegen einer im Straßenverkehr begangenen Übertretung an die zuständige Wohnsitzbehörde läßt grundsätzlich eine wesentliche Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens iSd § 29a VStG erwarten.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien VStG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997030230.X02

Im RIS seit

27.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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