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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
Geschwindigkeitsbeschränkung Autobahnen Nachtzeit 1989 §1 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/02/0032 E 28. Mai 1993 RS 1Stammrechtssatz
Eine Übertragung des Strafverfahrens wegen einer im Straßenverkehr begangenen Übertretung an die zuständige Wohnsitzbehörde läßt grundsätzlich eine wesentliche Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens iSd § 29a VStG erwarten.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und Materien VStGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997030230.X02Im RIS seit
27.09.2001Zuletzt aktualisiert am
09.07.2013