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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;Rechtssatz
Anknüpfend an den Auftrag des Geschäftsführers der Dienstgeberin des Beschuldigten (dieser hat dem Beschuldigten vor Antritt der Fahrt den Auftrag erteilt, das alte Ecotag ausbauen zu lassen und mit dem neuen Fahrzeug- Registrierungszertifikat ein neues Ecotag zu erwerben und in den Lastkraftwagen einbauen zu lassen und erst dann durch Österreich durchzufahren) hat die Behörde zutreffend angenommen, dass der Beschuldigte ab diesem Auftrag nicht mehr mit Grund annehmen habe können, dass er mit dem alten, auszutauschenden Ecotag rechtskonform noch eine Transitfahrt durch Österreich vornehmen dürfte. Er hätte sich jedenfalls in geeigneter Weise darüber informieren müssen, ob er mit dem verfahrensgegenständlichen Lastkraftwagen noch mit dem alten eingebauten Ecotag rechtens nach Österreich einreisen hätte können. Die Behörde hat es daher auch zu Recht für unerheblich erachtet, dass der Beschuldigte nicht gewusst habe, dass mit dem alten Ecotag eine Abbuchung von Ökopunkten nicht mehr erfolgen könne.
Schlagworte
Allgemein Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000030342.X02Im RIS seit
27.09.2001