RS Vwgh 2001/7/11 2000/03/0342

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Veröffentlicht am 11.07.2001
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E07204030
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;
EURallg;
GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Anknüpfend an den Auftrag des Geschäftsführers der Dienstgeberin des Beschuldigten (dieser hat dem Beschuldigten vor Antritt der Fahrt den Auftrag erteilt, das alte Ecotag ausbauen zu lassen und mit dem neuen Fahrzeug- Registrierungszertifikat ein neues Ecotag zu erwerben und in den Lastkraftwagen einbauen zu lassen und erst dann durch Österreich durchzufahren) hat die Behörde zutreffend angenommen, dass der Beschuldigte ab diesem Auftrag nicht mehr mit Grund annehmen habe können, dass er mit dem alten, auszutauschenden Ecotag rechtskonform noch eine Transitfahrt durch Österreich vornehmen dürfte. Er hätte sich jedenfalls in geeigneter Weise darüber informieren müssen, ob er mit dem verfahrensgegenständlichen Lastkraftwagen noch mit dem alten eingebauten Ecotag rechtens nach Österreich einreisen hätte können. Die Behörde hat es daher auch zu Recht für unerheblich erachtet, dass der Beschuldigte nicht gewusst habe, dass mit dem alten Ecotag eine Abbuchung von Ökopunkten nicht mehr erfolgen könne.

Schlagworte

Allgemein Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000030342.X02

Im RIS seit

27.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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