RS Vwgh 2001/7/18 2001/13/0076

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.07.2001
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Angesichts des Vorbringens, die dem Alleingesellschafter-Geschäftsführer monatlich ausbezahlten Geschäftsführervergütungen von S 60.000,-- seien in den letzten Jahren immer gleich geblieben, kann unbedenklich auf eine laufende Entlohnung des Geschäftsführers geschlossen werden (Hinweis E 18.2.1999, 97/15/0175; E 25.11.1999, 99/15/0188; E 30.11.1999, 99/14/0270), die ein auf die Geschäftsführungstätigkeit des Alleingesellschafter-Geschäftsführers bezogenes Unternehmerwagnis erst recht im Zusammenhang mit seinem Anspruch auf Aufwandersatz für Dienstreisen nicht erkennen läßt (Hinweis E 30.11.1999, 99/14/0226 und 99/14/0264; E 27.1.2000, 98/15/0200; E 26.4.2000, 99/14/0339; E 27.6.2000 2000/14/0066).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130076.X02

Im RIS seit

10.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten