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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Gehaltsanpassungen aufgrund einer schlechten Ertragslage der Gesellschaft lassen für sich allein eine - mit der Geschäftsführertätigkeit verbundene - Erfolgsbestimmtheit der Geschäftsführerbezüge nicht erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130084.X08Im RIS seit
14.01.2002