RS Vwgh 2001/7/18 2001/13/0081

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Veröffentlicht am 18.07.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §288 Abs1 litd;

Rechtssatz

Die Begründung eines Berufungsbescheides hat sich mit dem Berufungsvorbringen in der erforderlichen Weise auseinander zu setzen und vor allem den für die rechtliche Beurteilung erforderlichen Sachverhalt festzustellen (Hinweis E 28.5.1997, 94/13/0200).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130081.X03

Im RIS seit

22.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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