Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;Rechtssatz
Dass dem Erklärungspflichtigen aus Gründen, die ihn am Legen einer Schlussrechnung für die erbrachten Leistungen im zeitnahen Bereich ihres Abschlusses gehindert hatten, im Zeitpunkt der Erstattung der Umsatzsteuerjahreserklärung die genaue Höhe der entstandenen Umsatzsteuerschuld nicht bekannt war, rechtfertigte einen schätzungsweisen Ansatz der diesbezüglichen Umsatzsteuerschuld in der betreffenden Abgabenerklärung, erlaubte dem Abgabepflichtigen aber nicht, die rechtlich entstandene Umsatzsteuerschuld in der Umsatzsteuererklärung für das betroffene Jahr überhaupt nicht zu erfassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997130156.X02Im RIS seit
19.12.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013