RS Vwgh 2001/7/18 98/13/0003

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Veröffentlicht am 18.07.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z8;
EStG 1988 §41 Abs2;

Rechtssatz

Vom Wahlrecht im Sinn des § 16 Abs 1 Z 8 EStG wird dann noch nicht konkret Gebrauch gemacht, wenn ein Steuerpflichtiger in einem Fall, in welchem sich bei Ansatz einer von den fiktiven Anschaffungskosten ausgehenden AfA ein Verlust ergibt, auf eine nach § 41 Abs 2 fristgebunden zu beantragende Verlustveranlagung verzichtet, weil in einem solchen Fall die Entscheidung des Steuerpflichtigen über die Antragstellung im Sinn des § 16 Abs 1 Z 8 EStG nicht ausreichend klargestellt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998130003.X01

Im RIS seit

19.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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