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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z8;Rechtssatz
Vom Wahlrecht im Sinn des § 16 Abs 1 Z 8 EStG wird dann noch nicht konkret Gebrauch gemacht, wenn ein Steuerpflichtiger in einem Fall, in welchem sich bei Ansatz einer von den fiktiven Anschaffungskosten ausgehenden AfA ein Verlust ergibt, auf eine nach § 41 Abs 2 fristgebunden zu beantragende Verlustveranlagung verzichtet, weil in einem solchen Fall die Entscheidung des Steuerpflichtigen über die Antragstellung im Sinn des § 16 Abs 1 Z 8 EStG nicht ausreichend klargestellt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130003.X01Im RIS seit
19.12.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013