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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/13/0079 E 28. November 2001Rechtssatz
Die Höhe der Beteiligung eines Geschäftsführers an seiner Gesellschaft hat Bedeutung ausschließlich für die Frage, ob der Geschäftsführer in seinem Handeln einem fremden Willen unterworfen ist, und ist maßgebend damit allein für die Frage der Weisungsgebundenheit, welche in der Beurteilung der Einkünfteerzielung nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 aber keine Rolle spielt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130063.X05Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008