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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Deutliche erfolgsbedingte Schwankungen des Geschäftsführerhonorares können ein Unternehmerrisiko in der Geschäftsführungstätigkeit begründen, das bei der nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gebotenen Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse den Ausschlag gegen ein Dienstverhältnis bewirkt (Hinweis E 21.12.1999, 99/14/0255; E 26.7.2000, 2000/14/0061).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130081.X02Im RIS seit
22.02.2002Zuletzt aktualisiert am
30.10.2014