RS Vwgh 2001/7/18 97/13/0179

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.07.2001
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;
AVG §63 Abs2 idF 1998/I/158;

Rechtssatz

Ein nach § 13 Abs 3 AVG ergehender Mängelbehebungsauftrag ist kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, sodass eine allfällige Rechtswidrigkeit eines Mängelbehebungsauftrages nur im Zusammenhang mit der Prüfung des das Verfahren abschließenden Endbescheides wahrgenommen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997130179.X01

Im RIS seit

19.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten