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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;Rechtssatz
Ein nach § 13 Abs 3 AVG ergehender Mängelbehebungsauftrag ist kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, sodass eine allfällige Rechtswidrigkeit eines Mängelbehebungsauftrages nur im Zusammenhang mit der Prüfung des das Verfahren abschließenden Endbescheides wahrgenommen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997130179.X01Im RIS seit
19.12.2001