RS Vwgh 2001/7/18 2001/13/0063

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Veröffentlicht am 18.07.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;
KommStG 1993 §5 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/13/0079 E 28. November 2001

Rechtssatz

Nicht zu teilen ist die Auffassung, ein Beteiligungsverhältnis des Geschäftsführers im Ausmaß von 100 % allein stehe der Beurteilung des Vorliegens "sonst aller Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2)" entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130063.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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