RS Vwgh 2001/7/18 2001/13/0063

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Veröffentlicht am 18.07.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;
KommStG 1993 §5 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/13/0079 E 28. November 2001

Rechtssatz

Dass der Geschäftsführer der abgabepflichtigen GmbH über keinen Arbeitsplatz in ihrem Betrieb verfügt und (auch) zu Hause für das Unternehmen tätig ist, steht einer Subsumtion der aus der Geschäftsführertätigkeit erzielten Einkünfte als solcher nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 nach der herrschenden Rechtsprechung (Hinweis E 30. November 1999, 99/14/0226 und 99/14/0264; E 21. Dezember 1999, 99/14/0255; E 23. April 2001, 2001/14/0054) nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130063.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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