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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Allgemein gehaltene Rechtsausführungen und Hinweise auf verwaltungsgerichtliche Erkenntnisse allein können ausreichende, auf den konkreten Fall bezogene Sachverhaltsfeststellungen zu den vom Abgabepflichtigen relevierten rechtserheblichen Fragen nicht ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130081.X04Im RIS seit
22.02.2002Zuletzt aktualisiert am
30.10.2014