RS Vwgh 2001/7/18 2001/13/0081

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Veröffentlicht am 18.07.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §288 Abs1 litd;

Rechtssatz

Allgemein gehaltene Rechtsausführungen und Hinweise auf verwaltungsgerichtliche Erkenntnisse allein können ausreichende, auf den konkreten Fall bezogene Sachverhaltsfeststellungen zu den vom Abgabepflichtigen relevierten rechtserheblichen Fragen nicht ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130081.X04

Im RIS seit

22.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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