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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6 Z1;Rechtssatz
Hinsichtlich der im Einleitungssatz des § 6 AsylG 1997 geforderten Eindeutigkeit, des in § 6 Z 1 bis 3 AsylG 1997 jeweils enthaltenen Tatbestandsmerkmales "offensichtlich" und des in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (686 BlgNR 20. GP 19) erwähnten Wahrscheinlichkeitsmaßstabes hat der Verwaltungsgerichtshof bereits hervorgehoben, dass sich aus dem persönlichen Eindruck allein die erforderliche "Offensichtlichkeit" nicht ableiten lasse (vgl. das hg. Erkenntnis vom 16. Februar 2000, Zl. 99/01/0392). Der persönliche Eindruck, den ein Asylwerber bei der Berufungsbehörde hinterlässt, vermag hingegen Zweifel an der von der Behörde erster Instanz angenommenen "Offensichtlichkeit" der Unbegründetheit des Asylantrages zu erwecken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999200385.X04Im RIS seit
10.09.2001