RS Vwgh 2001/7/19 99/20/0385

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Veröffentlicht am 19.07.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §6 Z1;
AsylG 1997 §6 Z2;
AsylG 1997 §6 Z3;

Rechtssatz

Hinsichtlich der im Einleitungssatz des § 6 AsylG 1997 geforderten Eindeutigkeit, des in § 6 Z 1 bis 3 AsylG 1997 jeweils enthaltenen Tatbestandsmerkmales "offensichtlich" und des in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (686 BlgNR 20. GP 19) erwähnten Wahrscheinlichkeitsmaßstabes hat der Verwaltungsgerichtshof bereits hervorgehoben, dass sich aus dem persönlichen Eindruck allein die erforderliche "Offensichtlichkeit" nicht ableiten lasse (vgl. das hg. Erkenntnis vom 16. Februar 2000, Zl. 99/01/0392). Der persönliche Eindruck, den ein Asylwerber bei der Berufungsbehörde hinterlässt, vermag hingegen Zweifel an der von der Behörde erster Instanz angenommenen "Offensichtlichkeit" der Unbegründetheit des Asylantrages zu erwecken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999200385.X04

Im RIS seit

10.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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