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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/11/0225 E 27. Oktober 1987 VwSlg 12569 A/1987 RS 3Stammrechtssatz
Durch den auf Zurückweisung (statt richtig auf Abweisung) lautenden Bescheidspruch wird die Partei in ihren Rechten nicht verletzt, wenn der Antrag der Sache nach - für sie erkennbar - abgewiesen wurde.
Schlagworte
Rechtsverletzung sonstige FälleMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995120119.X02Im RIS seit
10.09.2001Zuletzt aktualisiert am
01.09.2011