RS Vwgh 2001/7/19 99/20/0385

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Veröffentlicht am 19.07.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §6 Z3;

Rechtssatz

Auch bei groben Wissenslücken über die behauptete Heimatregion ist darauf zu achten, dass es auf die "offensichtliche" Unwahrheit der Behauptungen ankommt (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 8. Juni 2000, Zl. 99/20/0398, sowie vom 31. Mai 2001, Zl. 2000/20/0496). Die "schlichte" Unglaubwürdigkeit ist im Zusammenhang mit § 6 Z 3 AsylG 1997 kein entscheidungswesentliches Begründungselement (vgl. das hg. Erkenntnis vom 7. Juni 2001, Zl. 99/20/0429, m.w.N.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999200385.X05

Im RIS seit

10.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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