RS Vwgh 2001/7/20 2000/02/0330

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Veröffentlicht am 20.07.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z7;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zur Mangelhaftigkeit einer gemäß § 28 Abs 1 Z 7 VwGG aus Anlass von Zweifeln an der Rechtzeitigkeit der Erhebung der Beschwerde aufgetragenen Verbesserung (hier: die Bf hat es unterlassen anzugeben, in welcher Form die Postaufgabe - bei welchem konkreten Postamt oder Briefkasten - erfolgt sein soll), derzufolge die Beschwerde iSd § 34 Abs 2 VwGG als zurückgezogen zu werten ist.

Schlagworte

Mängelbehebung Zurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020330.X01

Im RIS seit

15.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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