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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z7;Rechtssatz
Ausführungen zur Mangelhaftigkeit einer gemäß § 28 Abs 1 Z 7 VwGG aus Anlass von Zweifeln an der Rechtzeitigkeit der Erhebung der Beschwerde aufgetragenen Verbesserung (hier: die Bf hat es unterlassen anzugeben, in welcher Form die Postaufgabe - bei welchem konkreten Postamt oder Briefkasten - erfolgt sein soll), derzufolge die Beschwerde iSd § 34 Abs 2 VwGG als zurückgezogen zu werten ist.
Schlagworte
Mängelbehebung ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020330.X01Im RIS seit
15.11.2001