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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StVO 1960 §24 Abs1 litd;Rechtssatz
Durch die in der 19. StVO-Novelle, BGBl. Nr. 518/1994, eingeführte Fassung der Bestimmung des § 26a Abs. 1 StVO genügt es nicht mehr, dass eine Fahrt in Ausübung des Dienstes erfolgt; vielmehr besteht eine Entbindung von den in dieser Gesetzesstelle angeführten Verboten nur dann, wenn das tatbildmäßige Verhalten für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes ERFORDERLICH ist.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999020306.X01Im RIS seit
15.11.2001