RS Vwgh 2001/7/20 99/02/0306

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Veröffentlicht am 20.07.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 litd;
StVO 1960 §26a Abs1 idF 1994/518;
StVO 1960 §99 Abs3 lita;
VwRallg;

Rechtssatz

Durch die in der 19. StVO-Novelle, BGBl. Nr. 518/1994, eingeführte Fassung der Bestimmung des § 26a Abs. 1 StVO genügt es nicht mehr, dass eine Fahrt in Ausübung des Dienstes erfolgt; vielmehr besteht eine Entbindung von den in dieser Gesetzesstelle angeführten Verboten nur dann, wenn das tatbildmäßige Verhalten für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes ERFORDERLICH ist.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999020306.X01

Im RIS seit

15.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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